In der Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2024 wurde die Verordnung einer Tempo 30 km/h Beschränkung auf den Gemeindestraßen in der KG Königsbrunn und KG Zaussenberg beschlossen. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung stellt eine wichtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung dar. Der Anhalteweg beträgt bei 50 km/h 27 Meter und reduziert sich bei Tempo 30 km/h auf 13 Meter. Dadurch wird sowohl das Unfallrisiko wie auch das Verletzungsrisiko reduziert. Die entsprrechenden Verkehrszeichen mit “Tempo 30” wurden in der Zwischenzeit aufgestellt.
Bitte beachten sie auf den Gemeindestraßen im Ortsgebiet von Königsbrunn und Zaussenberg die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.