Auf der Landesstraße in der Kellergasse ist mit Wirkung 13. März 2025 die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h bei der Schule und beim Kindergarten in Kraft. Tempo 30 gilt an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 06.30 Uhr bis 16.00 Uhr und stellt eine wichtige Schutzmaßnahme für unsere Kinder dar, wenn sie zur Schule und zum Kindergarten gehen.
Bitte beachten sie daher die gültige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.